Rechtsprechung
BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des Betroffenen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausländer - Abschiebungshaft - Anhörung - Nachträglich
Verfahrensgang
- AG Bautzen, 21.12.1994 - XIV 128/94
- LG Bautzen, 13.03.1995 - 1 T 4/95
- OLG Dresden, 31.03.1995 - 3 W 251/95
- BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95
Papierfundstellen
- NVwZ 1996, 49
- AuAS 1996, 85
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95
Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit, wie ihn das Grundgesetz garantiert, nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Klärung einer behaupteten Freiheitsverletzung bei Wiedergewährung der Freiheit ohne weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 58, 208 [219] m.w.N.; stRspr).Durch Art. 104 Abs. 1 GG wird die Beachtung der sich aus dem jeweiligen Gesetz ergebenden freiheitsschützenden Formen zur Verfassungspflicht erhoben, deren Einhaltung durch den Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde abgesichert wird (BVerfGE 58, 208 [220]).
Verstößt der Richter gegen das Gebot vorheriger mündlicher Anhörung, so drückt dieses Unterlassen der gleichwohl angeordneten Sicherungshaft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (BVerfGE 58, 208 [223]; 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 17. Januar 1990, NJW 1990, 2309 [2310]).
Schließlich geht auch das Freiheitsentziehungsgesetz, indem es eine nachträgliche Anhörung nur unter den engen Voraussetzungen des § 11 FEVG zuläßt, erkennbar davon aus, daß eine umfassende nachträgliche Heilung des Verfahrensverstoßes nicht zulässig ist (vgl. BVerfGE 58, 208 [223]).
Damit ist zugleich der Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) geheilt (vgl. BVerfGE 58, 208 [222]).
- BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
Auszug aus BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95
Die formellen Gewährleistungen der Freiheit in Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (BVerfGE 10, 302 [322]). - BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95
Hierfür ist die persönliche Anhörung des Betroffenen, namentlich bei eilbedürftigen Entscheidungen, ein geeignetes Mittel (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30. Oktober 1990, NJW 1991, 1283 [1284]). - BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88
Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung
Auszug aus BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95
Verstößt der Richter gegen das Gebot vorheriger mündlicher Anhörung, so drückt dieses Unterlassen der gleichwohl angeordneten Sicherungshaft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (BVerfGE 58, 208 [223]; 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 17. Januar 1990, NJW 1990, 2309 [2310]). - BayObLG, 19.03.1992 - 3Z BR 29/92
Einreise eines iranischen Staatsangehörigen; Fehlende mündliche Anhörung durch …
Auszug aus BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95
Wie das Erfordernis der Mündlichkeit erweist, erschöpft sich die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FEVG gebotene Anhörung nicht in der richterlichen Sachaufklärung (vgl. BayObLG, Beschluß vom 19. März 1992, NVwZ 1992, 814 [815];… Saage/Göppinger, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 3. Aufl., 1994, § 5 Rn. 2).
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit, wie ihn das Grundgesetz garantiert, nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in das Freiheitsrecht bei Wiedergewährung der Freiheit ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; 53, 152 ; 58, 208 ; 83, 24 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767, der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, NVwZ-Beilage 1996, S. 49, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401; stRspr). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Angesichts des mit der Freiheitsentziehung erlittenen Eingriffs in ein besonders bedeutsames Grundrecht besteht aber ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme auch nach deren Erledigung fort (vgl. für die Verfassungsbeschwerde BVerfGE 9, 89 [93 f.]; 10, 302 [308]; 53, 152 [157 f.]; 58, 208 [219]; 83, 24 [29 f.]; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, NVwZ-Beilage 1996, S. 49 und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401; stRspr). - BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die …
Das nach § 62 Abs. 1 FamFG erforderliche Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung folgt bei einer Freiheitsentziehung in entsprechender Anwendung von § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG aus dem Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen (vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198, 200; Senat, BGHZ 153, 18, 20).Der Zeitpunkt, zu dem das Gericht des ersten Rechtszugs dem Betroffenen nach § 23 Abs. 2 FamFG den Haftantrag der beteiligten Behörde zuzuleiten hat, bestimmt sich einerseits danach, was zu der dem Richter im Freiheitsentziehungsverfahren obliegenden Sachaufklärung erforderlich ist (BVerfG InfAuslR 1996, 198, 201), andererseits danach, was den Betroffenen in die Lage versetzt, das ihm von Verfassungs wegen zukommende rechtliche Gehör auch effektiv wahrzunehmen (BVerfGE 64, 135, 145; BVerfG NJW 2004, 1095, 1097).
- BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16
Haftanordnung unter Verstoß gegen Pflicht zur Benachrichtigung einer …
Die Nichtbeiziehung der Ausländerakte - jedenfalls ohne jegliche Begründung - belastet die gleichwohl angeordnete Abschiebungshaft mit dem Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung, der durch die Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfGE 58, 208 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 1990 - 2 BvR 1592/88 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 - juris, Rn. 18) und hinsichtlich dessen es sich verbietet zu untersuchen, ob die Haftanordnung auf der Nichtbeiziehung der Ausländerakte beruht (so zur unterlassenen Anhörung: BVerfGK 9, 132 ). - BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07
Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende …
Die mündliche Anhörung des Betroffenen vor der Entscheidung über die Freiheitsentziehung, die in § 5 Abs. 1 Satz 1 FreihEntzG festgeschrieben ist, gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 66, 191 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, NVwZ-Beilage 7/1996, S. 49; BVerfGK 9, 132 ). - BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04
Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der …
Das Unterlassen der mündlichen Anhörung drückt wegen deren grundlegender Bedeutung der gleichwohl angeordneten Haft, und zwar auch einer Haft zur Sicherung der Abschiebung, den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, InfAuslR 1996, S. 198 [201] m. w. N.).Die in § 5 Abs. 1 Satz 1 und in § 11 Abs. 2 FreihEntzG vorgesehene richterliche Pflicht, den Betroffenen vor Anordnung der Haft grundsätzlich mündlich anzuhören, gehört zu den Verfahrensgarantien, die Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (vgl. BVerfGE 58, 208 [220 f.]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996, InfAuslR 1996, S. 198 [198 f.]; BayObLG, Beschluss vom 15. September 1999 - 3Z BR 221/99 -, BayObLGZ 1999 S. 269 [274 f.] …sowie Beschluss vom 27. Juli 2000 - 3Z BR 64/00 -, BayObLGZ 2000, S. 220 [223 f.]).
- BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung …
(2) Auch aus dem Sinn und Zweck der Anhörung nach § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG ergeben sich keine strengeren Anforderungen (vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198, 201; BGH, Beschl. v. 11. Juli 1984, IV b ZB 73/83, NJW 1985, 1702, 1705 zu §§ 50a und b FGG; BayObLG … - BVerfG, 04.10.2010 - 2 BvR 1825/08
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 durch Anordnung und …
Verstößt der Richter gegen das Gebot vorheriger Anhörung des Betroffenen, so drückt dieses Unterlassen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der gleichwohl angeordneten Sicherungshaft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfGE 58, 208 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 1990 - 2 BvR 1592/88 -, NJW 1990, S. 2309 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, InfAuslR 1996, S. 198).Der Richter darf sich bei der Anordnung von Freiheitsentziehungen nicht auf die Prüfung der von der antragstellenden Behörde vorgetragenen Gründe für die Sicherungshaft beschränken, sondern muss eigenverantwortlich die Tatsachen feststellen, die eine Freiheitsentziehung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, InfAuslR 1996, S. 198).
- BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10
Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Rechtswidrigkeit einer …
(2) Auch aus dem Sinn und Zweck der Anhörung nach § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG ergeben sich keine strengeren Anforderungen (vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198, 201; BGH, Beschl. v. 11. Juli 1984, IV b ZB 73/83, NJW 1985, 1702, 1705 zu §§ 50a und b FGG; BayObLG … - BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 993/15
Unzulässigkeit zweier Verfassungsbeschwerden bezogen auf die Nichtaushändigung …
Dabei beziehen sie sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Bedeutung der mündlichen Anhörung des Betroffenen vor der Entscheidung über die Freiheitsentziehung, setzen sich jedoch nicht hinreichend mit der Frage auseinander, ob die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung dieser mündlichen Anhörung dem Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG - Sicherung umfassender Äußerungs- und Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen - oder auch des Art. 104 Abs. 1 GG - Vermittlung eines persönlichen Eindrucks als zusätzliche Entscheidungsgrundlage für den Haftrichter (vgl. BVerfGE 58, 208 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, Rn. 18) - zuzuordnen sind. - BVerfG, 04.08.2020 - 2 BvR 1692/19
Verletzung der Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im …
- BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14
Abschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeit der Haftanordnung wegen nicht …
- BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 46/22
Revision gegen die Unterlassung der persönlichen Anhörung eines Asylsuchenden vor …
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05
Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch fachgerichtliche …
- OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 20 W 391/06
Unterbindungsgewahrsam: Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen, …
- OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06
Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der …
- BVerfG, 27.02.2013 - 2 BvR 1872/10
Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei Freiheitsentziehungen (Art 104 Abs …
- KG, 22.01.2008 - 1 W 371/07
Abschiebungshaft: Rechtsmäßigkeit einer vorläufigen Freiheitsentziehung bei …
- OLG Frankfurt, 01.11.2004 - 20 W 350/04
Sicherungshaftanordnung im Abschiebungsverfahren: Prüfungsumfang des …
- OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 181/05
Abschiebungshaft nach Strafhaft - erneute Anhörung des Betroffenen bei Abänderung …
- OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05
Zur Frage, ob enge familiäre Bindungen der Haftanordnung sowie der Abschiebung …
- AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur …
- OLG München, 25.10.2007 - 34 Wx 125/07
D (A), Abschiebungshaft, Verlängerung, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, …
- OLG Frankfurt, 22.07.1999 - 20 W 297/99
Inhaftierung eines Ausländers zur Sicherung seiner Zurückweisung; Voraussetzungen …
- OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08
Ingewahrsamnahme: Pflicht zu Anhörung eines Betroffenen im Rahmen einer …
- OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06
Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren
- BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00
Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme
- OLG Schleswig, 03.04.2008 - 2 W 54/08
Voraussetzungen für Anordnung der einstweiligen Abschiebungshaft
- OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung
- OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 20 W 188/05
Abschiebehaftanordnung: Fehlende mündliche Anhörung im Abschiebungshaftverfahren
- LG Ingolstadt, 25.07.2005 - 1 T 1113/05
Abschiebungshaft, Anhörung, Amtsgericht, Haftbefehl, Heilung, Verfahrensmangel, …
- OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig …
- OLG Zweibrücken, 17.09.2004 - 3 W 195/04
Abschiebungshaftverfahren: Gerichtliche Pflicht zur Anhörung des betroffenen …
- OLG Frankfurt, 10.02.2004 - 20 W 48/04
Abschiebungshaftverfahren: Erfordernis der mündlichen Anhörung des Betroffenen
- OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 117/03
Abschiebungshaft: Pflicht zur Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren
- OLG Köln, 09.03.2001 - 16 Wx 33/01
Berechnung der Vierwochenfrist im Asylrecht
- OLG Karlsruhe, 26.01.2001 - 14 Wx 109/00
Rechtmäßigkeit der Anordnung der Haftfortdauer; Anspruch auf Schadensersatz wegen …
- LG Essen, 12.11.2020 - 7 T 38/20
Abschiebung Sicherungshaft
- OLG Rostock, 09.08.2006 - 3 W 138/05
Abschiebehaftanordnung bei behaupteter Minderjährigkeit
- OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 20 W 10/03
Abschiebungshaftverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen im …
- OLG Frankfurt, 16.01.2003 - 20 W 11/03
Abschiebungshaft: Anhörung des Betroffenen vor Haftanordnung
- OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 166/05
- OLG Frankfurt, 28.10.1997 - 20 W 366/97
Inhaftierung eines Ausländers zur Sicherung seiner Abschiebung; Rechtmäßigkeit …
- BayObLG, 30.01.2002 - 3Z BR 244/01
Anhörung vor Anordnung einstweiliger Abschiebungshaft - Kosten des Betroffenen …
- BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft
- LG Würzburg, 20.10.2022 - 3 T 1755/19
Rechtswidrigkeit der Entscheidung über Abschiebungshaft ohne Behördenakte
- BayObLG, 25.10.2001 - 3Z BR 342/01
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer einstweiligen Haftanordnung nach …
- LG Gießen, 19.07.2023 - 7 T 353/22
- LG Cottbus, 16.02.2005 - 7 T 497/04
Abschiebungshaft, Haftbefehl, Zustellung, Minderjährige, Anhörung, sofortige …
- BayObLG, 26.02.1999 - 3Z AR 7/99
Abgabe des Verfahrens über die Fortdauer von Abschiebungshaft
- LG Krefeld, 13.03.2023 - 7 T 20/23
- LG Stendal, 05.04.2007 - 25 T 44/07
D (A), Festnahme, Ingewahrsamnahme, Ausländerbehörde, Polizei, Haftbefehl, …
- LG Braunschweig, 16.09.2005 - 3 T 776/05
Abschiebungshaft, Anhörung, Verfahrensmangel, Haftbefehl, Haftdauer, Fristbeginn, …